Schul-
begleitung

Leistungsbereich

Schulbegleitung

Schulbegleiter (auch Integrationshelfer oder Schulassistenten) sind eine Form persönlicher Assistenz und unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung ist eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).

Zusätzliche Erwachsene, die die Lehrkraft unterstützen, welche für die Unterrichtsstunde hauptverantwortlich ist, aber nicht von der Eingliederungshilfe finanziert werden, gelten nicht als Schulbegleiter bzw. Integrationshelfer. Auch Förderschullehrer und pädagogische Mitarbeiter fungieren (stundenweise) als zusätzliche Arbeitskräfte im Unterricht, Letztere vor allem in der Verlässlichen Grundschule. Beide Gruppen von Mitarbeitern werden von der zuständigen Schulbehörde beschäftigt.

Quelle: wikipedia.org

Leistungsbereich

Schulbegleitung

Schulbegleiter (auch Integrationshelfer oder Schulassistenten) sind eine Form persönlicher Assistenz und unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung ist eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).

Zusätzliche Erwachsene, die die Lehrkraft unterstützen, welche für die Unterrichtsstunde hauptverantwortlich ist, aber nicht von der Eingliederungshilfe finanziert werden, gelten nicht als Schulbegleiter bzw. Integrationshelfer. Auch Förderschullehrer und pädagogische Mitarbeiter fungieren (stundenweise) als zusätzliche Arbeitskräfte im Unterricht, Letztere vor allem in der Verlässlichen Grundschule. Beide Gruppen von Mitarbeitern werden von der zuständigen Schulbehörde beschäftigt.

Quelle: wikipedia.org

Zielsetzung

Schulbegleitung richtet sich primär an förderungsbedürftige Kinder, die an einer allgemeinen Schule (Regelschule) unterrichtet werden. Möglich ist auch, dass Kinder, die eine Förderschule besuchen, einen Schulbegleiter zugewiesen bekommen, weil sich die Schule (meist aufgrund eines medizinisch festgestellten Förderbedarfs) nicht in der Lage sieht, den Schüler ohne individuelle Betreuung zu unterrichten. Voraussetzung hierzu ist, dass der Schüler überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet wird und dabei schulische Fortschritte erzielen kann. Im Rahmen der angestrebten inklusiven Pädagogik wird verstärkt darauf Wert gelegt, dass Schüler mit Behinderungen und anderen starken Beeinträchtigungen (z. B. sogenannten Lernbehinderungen) Regelschulen besuchen können.

Das allgemein gültige Ziel des Einsatzes einer Integrationshilfe, die Selbständigkeit des Kindes, ohne Assistenz, zu erreichen.

Quelle: wikipedia.org